Unternehmensberatung in Polen

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Katarzyna Styrna-Bartman, LL. M. & Kollege vertritt Sie und leistet Ihnen umfassende Unterstützung im Bereich der Unternehmensberatung in Polen:

  • Unternehmensgründungen (z.B. GmbH, GmbH & Co. KG, OHG, GbR, AG),
  • Beratung bei der Rechtsformwahl und zu Haftungsrisiken und Haftungsvermeidungsstrategien bei der Gründung, Beratung bei der passenden Unternehmensstruktur,
  • Unterstützung bei der Gründung und Tätigkeit von Zweigniederlassungen und Vertretungen ausländischer Unternehmen auf dem Gebiet Polens,
  • Veräußerungen und Akquisitionen der Geschäftsanteile,
  • Umstrukturierungen,
  • Beratung rund um GmbH, GmbH & Co. KG, OHG, GbR, AG,
  • Geltendmachung von Ansprüchen auf
    dem Gebiet Polens, Vertretung im Mahnverfahren und in den Sachen der Erteilung der Vollstreckungstitel und Durchführung der Vollstreckungen auf dem Gebiet Polens,
  • Beratung und Vertretung bei gesellschaftsrechtlichen und handelsrechtlichen Fragen,
  • Rechtsberatung im Bereich des Insolvenzrechts,
  • Unterstützung bei Rechtsproblemen im Bereich des allgemeinen Vertragsrechts,
  • Vertretung bei der Überprüfung und Gestaltung von Verträgen (Kauf,- Dienst,- Mietverträge, Grundstücksverträge, Gesellschaftsverträge, Prüfung von AGB),
  • Rechtsberatung von Unternehmen im Bereich Erneuerbare Energien,
  • Unterstützung beim Einreichen der Lageberichte,
  • Geschäftsführerhaftung,
  • Unterstützung bei der Anmeldung von wirtschaftlichen Eigentümer in das Zentralregister wirtschaftlicher Eigentümer,
  • Unterstützung in allen bei Immobilienprojekten relevanten Rechtsgebieten,
  • europäisches Arbeitsrecht (Entsendung
    von Arbeitnehmern im Rahmen der Europäischen Union),
  • Begleitung von Mandanten in behördlichen, staatsanwaltlichen und gerichtlichen Verfahren,
  • gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei Gesellschafterstreitigkeiten.

Zentralregister der wirtschaftlichen Eigentümer

Wir unterstützen unsere Kunden bei der obligatorischen Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer von Handelsunternehmen, was sich aus den Bestimmungen des Gesetzes zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ergibt. Unsere Unterstützung ist für Mandanten nicht nur deshalb von besonderem Wert, weil die Nichterfüllung bzw. nicht ordnungsgemäße Erfüllung dieser Verpflichtung das Risiko einer Geldbuße von bis zu einer Million Zloty birgt, sondern auch, weil das Fehlen einer ordnungsgemäßen bzw. die Vorlage einer nicht ordnungsgemäßen Meldung die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Mitgliedern der Geschäftsführung von Handelsunternehmen zur Folge haben kann.