Restrukturierung & Insolvenz in Polen

§ 01
Restrukturierung

  • Rechtsberatung zur Anfertigung des Restrukturierungsplans,
  • Überprüfung des Restrukturierungsplans bezüglich Anforderungen, die mit Vorschriften des Restrukturierungsrechtes vorgesehen sind,
  • Anfertigung der Abkommen, die von Schuldnern und Gläubigern geschlossen werden,
  • Begutachtung der von Mandanten erstellten Abkommen,
  • Unterstützung bei der Durchführung
    des Restrukturierungsverfahrens,
  • Vertretung sowohl der Schuldner als
    auch der Gläubiger im Restrukturierungsverfahren.

§ 02
Insolvenz

  • Anfertigung des Antrags auf Insolvenzeröffnung,
  • Überprüfung der Übereinstimmung eines vom Kunden erstellten Antrags auf Insolvenzeröffnung mit geltenden Rechtsvorschriften,
  • Erarbeitung der vollständigen Dokumentation, die zur Durchführung des Insolvenzverfahrens erforderlich ist,
  • Unterstützung im Laufe des gesamten Insolvenzverfahrens,
  • Vertretung des Kunden im Insolvenzverfahren,
  • Unterstützung beim Kampf gegen Auswirkungen der Insolvenzeröffnung,
  • laufende Rechtsberatung im Zusammenhang mit der Insolvenzeröffnung.