§ 01
Restrukturierung
- Rechtsberatung zur Anfertigung des Restrukturierungsplans,
- Überprüfung des Restrukturierungsplans bezüglich Anforderungen, die mit Vorschriften des Restrukturierungsrechtes vorgesehen sind,
- Anfertigung der Abkommen, die von Schuldnern und Gläubigern geschlossen werden,
- Begutachtung der von Mandanten erstellten Abkommen,
- Unterstützung bei der Durchführung
des Restrukturierungsverfahrens, - Vertretung sowohl der Schuldner als
auch der Gläubiger im Restrukturierungsverfahren.
§ 02
Insolvenz
- Anfertigung des Antrags auf Insolvenzeröffnung,
- Überprüfung der Übereinstimmung eines vom Kunden erstellten Antrags auf Insolvenzeröffnung mit geltenden Rechtsvorschriften,
- Erarbeitung der vollständigen Dokumentation, die zur Durchführung des Insolvenzverfahrens erforderlich ist,
- Unterstützung im Laufe des gesamten Insolvenzverfahrens,
- Vertretung des Kunden im Insolvenzverfahren,
- Unterstützung beim Kampf gegen Auswirkungen der Insolvenzeröffnung,
- laufende Rechtsberatung im Zusammenhang mit der Insolvenzeröffnung.