Wir unterstützen Investoren bei der Gründung und Übernahme von Wind- und Solarfarmen auf dem Gebiet Polens.
Wir helfen Unternehmern bei der Entwicklung neuer Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien (Solar- und Windkraftanlagen), indem wir Unterstützung leisten für bei der Gründung von Projektgesellschaften, der Erstellung von Unterlagen für Pachtverträge oder (alternativ) Grundstücksnutzungsverträge, Dienstbarkeitsverträge und der Betreuung während des Investitions- und Bauprozesses sowie der Beteiligungsphase in den Verfahren vor dem Präsidenten der Energieregulierungsbehörde zur Vergabe von Auktionen und Konzessionen.
Wir unterstützen ausländische Investoren, die sich für den Erwerb schlüsselfertiger Projekte im Bereich erneuerbare Energien interessieren,
einschließlich Audits von Projektgesellschaften für erneuerbare Energien,
in denen wir die rechtlichen Aspekte des Unternehmensbetriebs (u.a.): Prüfung der gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Aspekte der Unternehmenstätigkeit, der Verträge, die den Rechtsanspruch auf die Immobilie begründen, der Bau- und Investitionsunterlagen, der Unterlagen im Zusammenhang mit dem Versteigerungsverfahren
vor der ERO usw.) sowie die Unterstützung des Investitionsbeschaffungsprozesses durch die Erstellung von
und das Begutachten von Verträgen (und anderen Dokumenten) im Rahmen eines Share Deals. (insbesondere Kauf- und Abtretungsverträge sowie Generalübernahmeverträge).
Wir haben Erfahrung in der Erstellung von
und Stellungnahme zu Share Deals in Übereinstimmung mit
mit den Anforderungen des polnischen Rechts, jedoch
auf Anfrage auch basierend auf zur materiell-rechtlichen Regelung der Verkäuferhaftung nach dem deutschen BGB. Im Falle des Erwerbs eines fertigen Projekts unterstützen wir den Verkäufer und die Projektgesellschaft bei der Erstellung der Dokumentation, um eine reibungslose Abwicklung zu ermöglichen und sichere Übernahme des Unternehmens durch den Investor.
Besonderes Augenmerk legen wir bei unserer Beratung auf die Frage der Absicherung der Rechte künftiger Investoren an der vermieteten Immobilie. Insbesondere bei langfristigen Mietverträgen, die nach polnischem Recht abgeschlossen werden, ist es notwendig, die dinglichen Rechte an der Immobilie durch entsprechende Eintragungen in den Grundbüchern und Hypothekenregistern zu sichern. Für unsere Kanzlei ist es von entscheidender Bedeutung, den zukünftigen Investor gegen Situationen abzusichern, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sehr unwahrscheinlich erscheinen, wie z. B. der Tod des Vermieters, die Zwangsvollstreckung in sein Vermögen oder der Verkauf der Immobilie usw.
Wir weisen unsere ausländischen Mandanten auf die Unterschiede zwischen polnischem und z. B. deutschem Recht hin und verweisen auf die Bedeutung der dinglichen Grunddienstbarkeiten im polnischen Recht, die den Investor weitaus stärker schützen als die persönlichen Dienstbarkeiten im deutschen Recht.