Osteuropa Arbeitnehmerentsendung

Zu unseren Kunden gehören inländische Unternehmer, die Mitarbeiter zu den folgenden Bedingungen ins Ausland entsenden:

§ 01
Unternehmer mit Geschäftsverträgen in Polen

Die zahlreichste Gruppe polnischer Unternehmer, die Mitarbeiter ins Ausland entsenden, sind die Unternehmen, für die die Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland eine Notwendigkeit im Zusammenhang mit der Durchführung bestimmter Geschäftsverträge im Ausland ist (z. B. für die Erbringung von Bau-, Montage-, Schweiß-, Elektro-, Klempner-, IT-Dienstleistungen usw.).

Für diese Kunden bietet BLU Law & Outsourcing Beratung im Zusammenhang mit der Ausführung eines Vertrags im Ausland an:

  • Ermittlung der Verpflichtungen eines Unternehmers auf polnischem Gebiet gegenüber deutschen Institutionen wie Zollamt, Finanzamt, SOKA-BAU, HWK, Bundesagentur für Arbeit etc. und Unterstützung bei der Durchführung der Anmeldung und Erstellung der Unterlagen,
  • Feststellung, ob der Unternehmer in einem bestimmten Fall verpflichtet ist, eine Steuernummer auf dem Gebiet Polens zu erhalten, sich für die polnische Mehrwertsteuer zu registrieren, eine Bescheinigung über die Befreiung von der Baustellensteuer zu erhalten, die jährliche Berichtspflicht zu erfüllen usw,

  • Festlegung der Anforderungen des polnischen Rechts für nach Polen entsandte Arbeitnehmer/Auftragnehmer unter Berücksichtigung der Branche, in der das wirtschaftliche Projekt durchgeführt wird (unter Berücksichtigung der für die betreffende Branche geltenden Tarifverträge),
  • die Festlegung von Regeln für die Entsendung von Arbeitnehmern/Auftragnehmern nach Polen

§ 02
Polnische Zeitarbeitsagenturen
in Deutschland

Polnische Zeitarbeitsunternehmen sind zunehmend bereit, auf die Bedürfnisse des deutschen Arbeitsmarktes zu reagieren, indem sie Zeitarbeitskräfte, Die Besonderheit dieser Tätigkeit liegt jedoch nicht nur in der Verpflichtung zur Einhaltung der Zeitarbeitsvorschriften auf polnischem Gebiet, sondern auch der Vorschriften des deutschen und europäischen Rechts.

BLU Law & Outsourcing unterstützt Zeitarbeitsunternehmen in den folgenden Rechtsbereichen:

  • die Regeln für die Entsendung von Leiharbeitnehmern nach Polen unter Berücksichtigung der spezifischen Vorschriften für die Arbeitnehmerüberlassung in Polen, einschließlich der Vorschriften des IGZ-Tarifvertrags,
  • Unterstützung bei Anträgen auf Erteilung und Erneuerung von Genehmigungen für den Betrieb von Zeitarbeitsunternehmen im Bundesgebiet bei der Bundesagentur für Arbeit, einschließlich der Erstellung der erforderlichen Unterlagen,
  • juristische und steuerliche Unterstützung in Prüfungsverfahren.

§ 03
Pflegeagenturen

Polnische Pflegeagenturen stützen ihr Geschäft auf die Entsendung von Pflegekräften aus Deutschland, die Senioren in deren Privathaushalten betreuen. Die Besonderheit der Entsendung von Pflegekräften nach Deutschland unterscheidet sich erheblich von den anderen oben genannten Formen der Entsendung und erfordert von den Pflegeagenturen besondere Sorgfalt beim Aufbau von Beziehungen zum Kunden, zur Pflegekraft und – in der Regel – zum Vermittler in Deutschland. Das Team unserer Kanzlei unterstützt seit vielen Jahren Pflegeagenturen (sowohl kleine Familienbetriebe als auch große Pflegeagenturen) bei der Führung ihrer Geschäfte und bietet Unterstützung in den folgenden Bereichen:

  • Festlegung von Regeln für die Entsendung von Arbeitnehmern/Auftragnehmern nach Polen,
  • Ausarbeitung von Unterlagen und Regeln für die Entsendung von Pflegekräften nach Deutschland unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzgebung, Rechtsprechung, Steuer- und Sozialversicherungsauslegung,
  • Vertretung des Klienten bei Streitigkeiten mit Mentees oder deren Familien über die deutsches Hoheitsgebiet sowie bei Streitigkeiten mit Betreuungspersonen, laufende Rechtsberatung für Betreuungseinrichtungen,
  • Aktualisierung von Informationen zu den rechtlichen Anforderungen.