Im Rahmen unserer Dienstleistungen unterstützen wir unsere Mandanten nicht nur in rechtlichen Angelegenheiten, sondern auch in Personal- und Lohnfragen in Polen. Wir beraten auch in Bezug auf die Personalpolitik des betreffenden Unternehmers. Wir helfen bei der Zusammenstellung und Pflege der Dokumentation für Arbeitnehmer, die im Rahmen verschiedener Beschäftigungsformen beschäftigt sind, z. B. Home Office, Telearbeit, und wir stehen auch in Kontakt mit Stellen, die Arbeitnehmerakten führen. In enger Zusammenarbeit mit einem Buchhaltungsbüro unterstützen wir unsere Mandanten bei der Mitarbeiterführung (Erstellung von Personalakten sowie Vorbereitung der Lohn- und Gehaltsabrechnung, Vorbereitung der Abrechnung von Geldleistungen aus dem Arbeitsverhältnis, z.B. Vorauszahlungen für Lohnsteuer oder Versicherungsbeiträge).
Um Unternehmern, die Mitarbeiter beschäftigen oder beschäftigen wollen, einen umfassenden Service zu bieten, unterstützen wir unsere Kunden bei Fragen und Problemen im Bereich der Arbeitsmedizin und des Arbeitsschutzes, die in ihren Heimatländern nicht bekannt sind. Wir arbeiten auch mit arbeitsmedizinischen Zentren (wir unterstützen bei der Erstellung der für eine bestimmte Stelle erforderlichen Unterlagen) und mit Zentren für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zusammen. Im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz unterstützen wir den gewählten Vertreter des Arbeitgebers bei der Erlangung der Weisungsbefugnis gegenüber den Arbeitnehmern.
Im Rahmen unserer umfassenden HR- und Payroll-Beratung für Unternehmer übernehmen wir in deren Auftrag auch die Betreuung der Arbeitgeber – z.B. stellen wir den Kontakt zu relevanten Stellen her und kümmern uns um
die ordnungsgemäße und gesetzeskonforme Erfüllung aller Pflichten des Arbeitgebers zu gewährleisten. Wir unterstützen auch
bei der Erfüllung anderer nach polnischem Recht vorgeschriebener Pflichten, wie z. B. der Abgabe von Erklärungen bei der Sozialversicherungsanstalt und dem Finanzamt in Polen.
Unsere Anwaltskanzlei berät auch bei Geschäftsreisen (einschließlich Geschäftsreisen ins Ausland),
sowie Fragen im Zusammenhang mit der Bereitstellung eines Dienstwagens. Durch das Eingehen von HR-Outsourcing-Partnerschaften mit unserer in
ansässigen Anwaltskanzlei erhalten unsere Kunden die Möglichkeit, sich auf die Entwicklung ihres Unternehmens zu konzentrieren und die Durchführung von HR- und Lohnbuchhaltungsaktivitäten qualifizierten Spezialisten zu überlassen.