Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht in Polen

Wir beraten unsere Mandanten in Fragen des Arbeitsrechts und der sozialen Sicherheit in Polen und vertreten sie in Verfahren vor den zuständigen Gerichten und Behörden in diesen Bereichen. Wir unterstützen auch bei der Erstellung aller erforderlichen Unterlagen in jeder Phase des Arbeitsverhältnisses – von der Begründung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Gleichzeitig achten wir darauf, dass die von uns erstellten Unterlagen den Datenschutzbestimmungen entsprechen. Im Rahmen der Bereitstellung umfassender Dienstleistungen für Arbeitgeber bieten wir Unterstützung bei der Überweisung zur Untersuchung durch einen Arbeitsmediziner und bei der Schulung im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, die für Arbeitnehmer, die nach den Vorschriften des polnischen Arbeitsgesetzes eingestellt werden, obligatorisch ist.

§ 01

Arbeitsrecht

  • Beratung bei der Wahl der Beschäftigungsformen für Arbeitnehmer,
  • Ausarbeitung von Arbeitsverträgen und unternehmensinternen arbeitsrechtlichen Akten, einschließlich der Arbeitsordnung, der Entgeltordnung, des betrieblichen Sozialfonds (auch in englischer Sprache)
    und deutsche Sprachfassung),
  • Tägliche Beratung in Personalangelegenheiten, einschließlich Arbeitszeitfragen, Arbeitszeit- und Zeitplänen, Inlands- und Auslandseinsätzen,
  • laufende Beratung bei der Lohnbuchhaltung,
  • Beratung bei Massenentlassungen, Entwicklung von Strategien und Regelungen für Massenentlassungen,
  • Durchführung von Gerichtsverfahren in Arbeitsangelegenheiten.
§ 02

Sozialversicherungsrecht

  • Beratung von Existenzgründern in Bezug auf Versicherungspflichten,
  • Beratung zur Optimierung der Kosten im Zusammenhang mit Beitragsforderungen,
  • Eine rechtliche Analyse des Entstehens der Sozialversicherungspflicht, einschließlich der Notwendigkeit, zu den verschiedenen Einkommensarten beizutragen,

  • die Konstruktion und rechtliche Analyse von Verträgen im Hinblick auf die Auslösung von Sozialversicherungspflichte
  • Unterstützung bei laufenden Kontrollverfahren,
  • Erstellung von Rechtsgutachten, Einsprüchen
    zur Kontrolle von Protokollen, Einsprüchen gegen Entscheidungen und Beschwerden gegen Gerichtsentscheidungen,
  • Vertretung in Verfahren vor der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) und vor den Gerichten in Polen,
  • Rechtsbeistand für Antragsteller
    für den Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen, u. a.: Beratung über die Voraussetzungen für den Erwerb des Anspruchs auf Erwerbsunfähigkeitsrente, Hinterbliebenenrente, Vorruhestandsgeld, Altersrente, Leistungen der Krankenversicherung (Kranken- und Mutterschaftsgeld, Vorruhestandsgeld), Leistungen der Unfallversicherung (insbesondere Anspruch auf einmalige Entschädigung und Unfallhinterbliebenenrente),
  • Rechtsbeistand im Rahmen eines laufenden Verfahrens vor der ZUS in Polen,
  • Erstellung von Rechtsgutachten, Beschwerden gegen die Untätigkeit der Rentenbehörde, Einsprüche gegen Entscheidungen und Berufungen gegen Gerichtsentscheidungen,
  • Vertretung in gerichtlich anhängigen Streitigkeiten mit der ZUS.